| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
| Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 801923 | ||
| Datum | 07.01.2015 18:34 MSG-Nr: [ 801923 ] | 12726 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel R. Ist die (interne) Wahl eines Ortsbrandmeisters, Wehrführers oder wie auch immer vielleicht eine Wie "intern" ist denn die Wahl eines Ortsbrandmeisters, Wehrführers oder wie auch immer, wenn die "FF, BF und PF als Einrichtung der Gemeinde öffentliche FW ohne eigene Rechtspersönlichkeit" sind? (Bsp. SächsBRKG). Wieso soll es denn KEINE "sonstige Wahl und Abstimmung des Volkes im Bund, in den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden" sein, zumal die Angelegenheit zur Wahl wird, da der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde den Wahlvorschlag unterschreibt. (StGB 108d) Mit kameradschaftlichen Grüssen Klaus Kilian | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|