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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRLP: Kostenersatz nach § 36I LBKG, Personalkostenpauschalen etc.7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802261
Datum12.01.2015 11:54      MSG-Nr: [ 802261 ]5187 x gelesen

Nach einem Beschluss des OVG RLP vom 19.11.2013 (7 A 10758/13.OVG) müssen sich Pauschalbeträge von Personalkosten bei kostenersatzpflichtigen Feuerwehreinsätzen, an den tatsächlichen Kosten orientieren. GStB/StT haben zusammen mit dem ISIM dazu im Februar 2014 Verfahrenshinweise zur Berechnung dieser Personalkostenpauschalen gegeben, gleichzeitig wurde das entsprechende Satzungsmuster geändert.
Folgende Fragen zu dieser Thematik:
  1. Haben Kommunen daraufhin ihre Gebührensatzungen bereits geändert, bzw. wo laufen die Verfahren noch?

  2. Gibt es allgemeine Erfahrungen mit der Feststellung tatsächlicher Kosten im mind. dreimonatigen Erhebungszeitraum?

  3. Wie ist das Ehrenamt in diese Kostenfeststellung eingebunden? Entstand dort zusätzlicher Aufwand?

  4. Wie groß ist der Aufwand in den Verwaltungen?

  5. Sind die drei Monate für die Kostenfeststellung ausreichend? Haben (z.B. kleinere) Kommunen diesen für sich verlängert?

  6. Welche Kostensätze sind dann am Ende rausgekommen?

  7. Wie liegen diese im Vergleich zur alten Regelung?

  8. Wie liegen diese im Vergleich zu Nachbarkommunen?

  9. Gibt es bereits Erfahrungen mit Gebührenschuldnern, evtl. anhängige Widerspruchs- bzw. Klageverfahren zu Forderungen die auf den neuen Pauschalsätzen basieren?


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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