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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNeues TLF der Bismark Klasse in Wesel eingeweiht143 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen803795
Datum10.02.2015 12:39      MSG-Nr: [ 803795 ]66621 x gelesen

Geschrieben von Daniel S.Da braucht dann auch keiner mehr mit der Begründung "örtliche Gegebenheiten" kommen denn die Norm gibt genügend Fahrzeuge für die Aufgaben BBK und Löschmitteltransport vor,

Aber leider nicht, wie die finanziert werden sollen.
Die Diskussion wurde doch gerade erst beim MLF der FF Wacken geführt.
Grundsätzlich halte ich so ein Schlachtschiff nicht für der Weisheit letzter Schuß, da brauchen wir nicht zu diskutieren, gibt aber auch kleinere Fahrzeuge mit kleinerem Wassertank, die dennoch ab der Norm sind.
Was wäre deine Alternative für eine kleinere FF (trifft auf Wesel auch nicht zu), die über TLF 16/25 und irgendein weiteres Fahrzeug verfügt. Das TLF muss nun ersetzt werden. Das Wasser macht aufgrund des Einsatzgebietes Sinn, ne Gruppe oder wenigstens Staffel wäre ja so verkehrt auch nicht.
Jetzt kann ich also ein TSF-W als Erstangreifer mit einer Staffel beschaffen (90 - 100.000 ), oder ein LF 10 (200.000 ) plus ein TLF 3000 (300.000 - konservativ vgl die Preise des TLF 2000 von letzter Woche) und dann noch den Anbau des Gerätehauses, weil ich plötzlich einFahrzeug mehr habe (50.000 , reicht das?)
Alles in Allem also ein Invest für eine kleine Kommune von 500.000 + x, aber forums- und normkonform.

Kaufe ich ein LF 20 mit Gruppenkabine und 3000 l liege ich irgendwo um 350 - 400.000 . Wie soll man da ganz ehrlich gegenüber der Politik argumentieren!?

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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