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Kreisbrandinspektor
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht43 Beiträge
AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen804769
Datum26.02.2015 10:14      MSG-Nr: [ 804769 ]25383 x gelesen
Infos:
  • 02.03.15 Standpunkt eines Redakteurs der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Pressemitteilung des Lahn-Dill-Kreises
  • 26.02.15 Hinweis bezgl. Ausstattung BSAD-Fahrzeuge mit SoSi des HMdI
  • 26.02.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 25.02.2015

  • Ein interessanter Ansatz, der von der Polizeidirektion Lahn-Dill laut diesem Zeitungsbericht vertreten wird:

    http://www.mittelhessen.de/lokales/region-dillenburg_artikel,-Hickhack-um-Heeges-Blaulicht-_arid,436571.html


    Zitat aus dem Zeitungsartikel:
    Was ist überhaupt die Aufgabe eines Kreisbrandinspektors bei Unfällen? Verantwortlich für das Bergen von Unfallopfern sind die Feuerwehren. Die Feuerwehren sind ehrenamtliche Organisationen der Städte und Gemeinden, sie unterstehen den Bürgermeistern, nicht dem Kreis und nicht dem Kreisbrandinspektor. "Er kann zu den Unfällen fahren - aber nicht mit Sonderrechten" Sie sind ein Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung von Städten und Gemeinden, es gibt keine Kreis-Feuerwehr über ihnen. Passiert beispielsweise ein Unfall innerhalb der Gemeinde Ehringshausen, so sind allein die Feuerwehren der Gemeinde für das Bergen zuständig, sie leiten den Einsatz selbstständig. Der Kreisbrandinspektor kann sich allenfalls über den Einsatz informieren und kontrollieren, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen.

    Hintergrund, warum zu Beginn des Artikels steht, dass es neue Vorwürfe gegen den KBI gibt:
    http://www.mittelhessen.de/lokales/region-dillenburg_artikel,-Heege-gilt-jetzt-als-Beschuldigter-_arid,426149.html

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