alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Funkmeldeempfänger
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Funkmeldeempfänger
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorMarc8o B8., Sögel / Niedersachsen805010
Datum03.03.2015 13:40      MSG-Nr: [ 805010 ]31599 x gelesen

Hallo liebe Kameraden!

In einer Feuerwehr X in Niedersachsen wurden eine neue Dienstanweisung in Dienst gestellt.
Einen Ausschnitt dieser Dienstanweisung habe ich unten aufgeführt. Dieser Ausschnitt regelt
die Teilnahme am Einsatzdienst, wer also laut Aussage der Feuerwehr mit an den Einsätzen teilnehmen darf.
Diese besagt laut Aussage der Verfasser auch, dass ein Fm, dessen FME nach AAO nicht ausgelöst worden ist, nicht ein Einsatz teilnehmen darf - auch dann nicht, wenn er mit anderen Feuerwehrkollegen unterwegs ist, deren FME nach AAO ausgelöst haben. Weiteres Beispiel - ein Fm fährt am Gerätehaus vorbei und sieht seine Kameraden schnellen Schrittes in das Feuerwehrfarhrzeug einsteigen - Teilnahem am Einsatz ist auch hier untersagt.

Wie ist Eure Meinung zu dieser Dienstanweisung. Ist es überhaupt rechtlich vertretbar mit den NBrandSchG - insbesondere §12 Artikel 4
Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr sind verpflichtet, an Einsätzen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung sowie am Ausbildungs- und Übungsdienst teilzunehmen. 2 Näheres zu den Pflichten der Doppelmitglieder nach Absatz 2 Satz 2 kann durch Satzung geregelt werden.


Die Alarmierung der Einstkräfte der Feuerwehr XXX erfolgt in der Regel durch die Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle (FEL) des Landkreises XXX. Grundlage ist hierbei die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO, Anlage x).
Am Einsatzdienst nehmen ausschließlich folgende Kameraden teil:
- die über Funkmeldeempfänger ordnungsgemäß alarmiert wurden,
- die sich zum Zeitpunkt der Alarmierung im/am Feuerwehrhaus befinden,
- die zum Zeitpunkt der Alarmierung mit Feuerwehrfahrzeugen im Dienst sind.


Danke für Eure Meinungen!!!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.145


Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt