News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr | 101 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805393 | ||
Datum | 10.03.2015 17:01 MSG-Nr: [ 805393 ] | 30385 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Christoph M.
Dann müsste er konsequent alle Bußgelder ablehnen. Denn was ist denn "gutes" Geld? Strafen aus Gewaltdelikten? Fahrlässige Tötung? Aus Wirtschaftsverfahren? Und wer darf denn schlechtes Geld nehmen? In der Regel verschickt das zuständige Gericht ein Schreiben an den Nutznießer des Bußgeldes. Dort steht der Name des Verurteilten drin, der Tagessatz, die Laufzeit und an wen man den Eingang zu melden hat. Warum er die Strafe zu zahlen hat oder warum eben diese gemeinnützige Organisation berücksichtigt wurde, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Deswegen denke ich, dass der Kinderschutzbund auch in der Vergangenheit Gelder aus pädophilen Strafverfahren erhalten hat. Bloss wenn "Max Mustermann" aus Hintertupfingen 25 Tagessätze á 50 EUR zu zahlen hat, steigt man nicht hinter den Grund. Bei Edathy war es klar, wer warum zu zahlen hat. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|