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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaKinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr101 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.805393
Datum10.03.2015 17:01      MSG-Nr: [ 805393 ]30385 x gelesen
Infos:
  • 11.03.15 Lauffeuer-online kommentar
  • 10.03.15 Pressemitteilung: JF-NDS intensiviert Präventionsangebot
  • 10.03.15 Kinderfeuerwehr nimmt Edathys Geld
  • 10.03.15 ZEIT: Geständnis für 5.000 Euro
  • 10.03.15 Stellungnahme der Kreisjugendfeuerwehr Nienburg/Weser: Geldauflage Edathy-Prozess

  • Geschrieben von Christoph M.
    Und wie sehr es doch stinken kann, hat der Kinderschutzbund bewiesen!

    Dann müsste er konsequent alle Bußgelder ablehnen. Denn was ist denn "gutes" Geld? Strafen aus Gewaltdelikten? Fahrlässige Tötung? Aus Wirtschaftsverfahren? Und wer darf denn schlechtes Geld nehmen?

    In der Regel verschickt das zuständige Gericht ein Schreiben an den Nutznießer des Bußgeldes. Dort steht der Name des Verurteilten drin, der Tagessatz, die Laufzeit und an wen man den Eingang zu melden hat. Warum er die Strafe zu zahlen hat oder warum eben diese gemeinnützige Organisation berücksichtigt wurde, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.

    Deswegen denke ich, dass der Kinderschutzbund auch in der Vergangenheit Gelder aus pädophilen Strafverfahren erhalten hat. Bloss wenn "Max Mustermann" aus Hintertupfingen 25 Tagessätze á 50 EUR zu zahlen hat, steigt man nicht hinter den Grund. Bei Edathy war es klar, wer warum zu zahlen hat.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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