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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr Raunheim benötigt bei schwerem Verkehrsunfall 45 Minuten für 4km Stau | 42 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8F., Kiel / Schleswig-Holstein | 806676 | ||
Datum | 04.04.2015 23:22 MSG-Nr: [ 806676 ] | 16983 x gelesen | ||
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Absolut richtig. Allerdings muss man sagen, dass "erst neugebaut" sicher die letzten 10-15 Jahre enthält - immerhin dauert so'n Autobahnbau (auch ähnliche Straßen) gerne mal 20 Jahre ;-). Zumindest für autobahnähnliche Straßen/"gelbe Autobahn" galt damals nach RAS-Q ja auch noch RQ20, da ist nicht mal'n Standstreifen dabei. Und auch normale Bestandsautobahnen ohne Standstreifen finden sich auch heute noch. Bei der neuen RAL (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen) hat der RQ21 ja auch keinen Standstreifen. Die Zahl dieser Art der Fernstraßen steigt ja tendenziell noch etwas. Der Rettungsgassenparagraph ist halt einfach gestaltet und somit recht universell. (Wie auch z.B. das Rechtsfahrgebot) Gründe gegen die Nutzung des Standstreifens - wenn überhaupt vorhanden - finden sich hier zu genüge. Das muss ja nicht mal Familie Müller sein. Wer erwartet denn, dass auf dem Standstreifen die Einsatzfahrzeuge an einem vorbei fahren, wenn man eigentlich in der Fahrschule lernt, dass diese die hoffentlich gebildete Rettungsgasse nutzen? (Eher sollte man den Leuten noch mehr eintrichtern, eine Rettungsgasse zu bilden und nicht sofort wieder zu schließen) Dann doch lieber einheitlich. Mal davon ab, dass LKW-Fahrer gerne mal auch den Standstreifen mitbenutzen um die Rettungsgasse etwas zu verbreitern. (Auch wenn sie's natürlich nicht sollten ;-)) | ||||
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