News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Falsche Farben an Fahrzeug: Drehleiter darf nicht ausfahren | 16 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 807114 | ||
Datum | 15.04.2015 17:23 MSG-Nr: [ 807114 ] | 7685 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Udo B. Hätte die Gemeinde (als Behörde) IMHO aber wissen können (und müssen).Der Hersteller genauso (und der bessert ja auch augenscheinlich kostenlos aus). Wenn ich in dem Bericht lese, "die orange-gelben Leuchtstreifen an der Seite des Fahrzeugs entsprechen weder in Farbe noch in Oberflächenstruktur den in Sachsen zugelassenen Werten", und gleichzeitig sehe dass es von der Auftragsvergabe am am 13. Oktober 2014 bis zur Lieferung des Fahrzeuges nur knapp 4 Monate gedauert hat (Zeitungsbericht spricht von Lieferung im Februar), was wiederum auf Vorführer oder Lagerfahrzeug schließen lässt (oder sind DLK's aktuell so flott erhältlich?), frag ich mich, ob diese Folie in anderen Ländern auch nicht zulassungsfähig wäre. Das halte ich jedoch für unwahrscheinlich, der Hersteller ist ja nun auch kein kleiner. Dies vorausgesetzt überlege ich dann schon, obwohl ich sowohl den Föderalismus kenne als auch noch Bürokrat bin, was so ein Blödsinn soll, dass in den Ländern hier keine einheitlichen Vorgaben existieren, was die Beschaffenheit dieser Folie angeht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sebastian K. [15.04.15 17:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|