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Strafgesetzbuch
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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFeuer! Alarm für Wache 2222 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW807716
Datum03.05.2015 15:48      MSG-Nr: [ 807716 ]13276 x gelesen
Infos:
  • 04.05.15 Neufassung von § 201a StGB

  • Hallo zusammen,

    Geschrieben von Sebastian K.Reanimationen mit Gesichtsaufnahmen der Patienten, Sammeln von Leichenteilen nach Schienensuizid, alles mit recht "hektischer" Kameraführung begleitet... Also für mich ist das schon sehr reißerisch, und ich tue mich auch noch ein bisschen schwer damit, was der Sinn einer solchen Reportage sein soll. Realistische Alltagsdarstellung? Mag sein, aber wenn man das so detailiert ins Fernseh bringt können wir uns eigentlich jegliche Diskussionen über Gaffer und Einsatzstellenabsperrungen demnächst sparen.

    Ich bin ganz Deiner Meinung! Nach dem Einsammeln der Leichenteile nach der PZug wird dann auch noch munter darüber gequatscht, dass es ein Soldat ist, der Jahrgang xy ist und an der Bundeswehruni studiert. Damit ist die Person recht eindeutig identifizierbar.

    Interessant im Hiblick auf die Änderung des § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB § 201a StGB

    Und ob sich der Kameramann bei den Angehörigen bzw. auch bei allen Reanimationen im Nachhinein die Einwilligungen der Betroffenen bzw. Angehörigen geholt haben, wäre spannend zu wissen.

    Gruß
    Katja

    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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