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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Leitstellendisponenten in Ba/Wü | 4 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 807970 | ||
Datum | 13.05.2015 23:46 MSG-Nr: [ 807970 ] | 5086 x gelesen | ||
Guten Tag, ob ich in der richtigen Rubrik weiß ich nicht ,meine Frage zielt auf die Ausbildung zum Disponenten in einer ILS in Baden Württemberg. Es gibt unter http://www.lfs-bw.de/fachthemen/digitalfunk-funk/documents/leitstelle_hinweise.pdf sogenannte Hinweise, die den Ausbildungsgang für Disponenten in einer ILS in Ba/Wü beschreiben. Mich würde interessieren, ob diese "Hinweise" verbindlich, quasi als gesetzliche Vorgabe betrachtet werden müssen, oder ob dies Hinweise sind, an die man sich halten kann oder auch nicht. Grüße Andreas Leutwein Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | ||||
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