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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz | 29 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 808086 | ||
Datum | 18.05.2015 14:03 MSG-Nr: [ 808086 ] | 10976 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Fabian W. Der Dienstherr muss vor Gericht im Einzelfall nachweisen, dass diese Maßnahme unumgänglich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist. Solange aber kein extremer Personalmangel oder ähnliche Notwendigkeiten, die die Einsatfähigkeit der Feuerwehr massiv einschränken, über eine längeren Zeitraum vorhanden sind, wird dieser Nachweis dem Dienstherren schwerfallen. Schließlich wird es immer einen Teil der Beamten geben, die zeitnah vor Ort sind. dann dürfte bei Führungskräften die Residenzpflicht eher durchzusetzen sein. Davon gibt es ja weniger. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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