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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEntfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz29 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg808086
Datum18.05.2015 14:03      MSG-Nr: [ 808086 ]10976 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Fabian W.Der Dienstherr muss vor Gericht im Einzelfall nachweisen, dass diese Maßnahme unumgänglich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist. Solange aber kein extremer Personalmangel oder ähnliche Notwendigkeiten, die die Einsatfähigkeit der Feuerwehr massiv einschränken, über eine längeren Zeitraum vorhanden sind, wird dieser Nachweis dem Dienstherren schwerfallen. Schließlich wird es immer einen Teil der Beamten geben, die zeitnah vor Ort sind.
dann dürfte bei Führungskräften die Residenzpflicht eher durchzusetzen sein. Davon gibt es ja weniger.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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