Nun ja, diese Schlussfolgerung klingt zwar gut, aber sie stimmt nicht. Auch für den Führungsdienst gilt das Grundgesetzt und damit die Freizügigkeit. Sicherlich gibt es weniger gD und hD-Beamte, aber an einer Einsatzstelle werden natürlich auch nicht so viele zusätzliche Führungskräfte benötigt.
Beamte werden in eine Dienstwohnung eingewiesen. Formal ist dies kein freiwilliger Akt. Dennoch ist die Anzahl der Dienstwohnungen bei BFs zunehmend rückläufig. Ebenso wird es schwierig werden Beamte zu zwingen dort einzuziehen. Schließlich hat der eine oder andere bereits privates Wohneigentum. Hier würde dann also auch noch der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen, wenn man nur Beamte im Fokus hat, die kein eigenes Eigentum zum Zeitpunkt der Zuweisung haben. Dienstwohnungen werden in den allermeisten Fällen freiwillig vergeben. So einfach ist es auch an dieser Stelle nicht.
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