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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz | 29 Beiträge | ||
| Autor | Fabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen | 808118 | ||
| Datum | 19.05.2015 15:42 MSG-Nr: [ 808118 ] | 10037 x gelesen | ||
Dazu habe ich eine andere Meinung. Aber das darf ich ja (Art. 5 GG *Grins*). Ich denke nicht, dass man beides (Streik und Residenzpflicht) vergleichen kann. Beim Streik wird der komplette Betrieb, wenn nicht stillgelegt so doch vehement eingeschränkt, was deutliche Auswirkungen auf die Sicherheit und Ordnung nach sich ziehen dürfte. Die Residenzpflicht dagegen betrifft einen Einzelnen - und zwar den, der außerhalb des festgelegten Gebietes wohnt. In den allermeisten Fällen wird die Mehrheit des Beamten vermutlich innerhalb der festgelegten Zone ihren Wohnort haben. Allein, weil es für die meisten schlichtweg praktikabel ist. Im Streitfall muss sich die Dienststelle dann durchaus die Frage gefallen lassen, ob es im Falle eines Großschadensereignis auf genau diesen Beamten ankommt. Und die Antwort wird klar sein: Nein. Würde die Dienststelle etwas anderes antworten, so dürfte dieser Beamte weder Urlaub noch größere Ausflüge unternehmen. Im nächsten Gedankenschritt kommt dann unweigerlich die Frage: Wozu braucht man eine Residenzpflicht, wenn sie so wenig Auswirkungen auf die Einsatzsicherheit einer Feuerwehr zu haben scheint? Die meisten Beamten des gD und hD werden im Regelfall in nicht allzu großer Entfernung (im Vergleich zum mD) zu ihrer Dienststelle wohnen. Alleine weil diese Laufbahngruppe im Regelfall in einem Mischdienst statt einem reinen 24h-Dienst eingebunden ist. Große Fahrstrecken dürften sich bei diesem Dienstfall nicht lohnen. | ||||
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