Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 808436 |
Datum | 26.05.2015 19:35 MSG-Nr: [ 808436 ] | 32182 x gelesen |
Infos: | 05.05.23 Gericht rügt Rettungsdienstplan des Landes 01.12.16 MM: Rettungsdienst 21.09.16 IM BaWü: Rettungsdienst in Baden-Württemberg weiter ausgebaut 09.07.13 IM BaWü: Hilfsfrist 2012 in noch mehr Rettungsdienstbereichen eingehalten 06.05.09 BaWü: Rettungsdienste oft nicht schnell genug
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Holger S.bis jetzt haben die Rettungsdienstbereich und Leitstellen selbst schöngerechnet!
Das mach jetzt das Land selber.....
Man muss schon genau hinschauen in der Tabelle....
In BaWü gibt es getrennte Hilfsfristen für den RTW und das NEF so sollte das dann eigentlich auch ausgewertet werden oder nicht?
In der Tabelle aber gibt es den RTW nicht mehr alleine....
1. Spalte: Ersteintreffendes Rettungssmittel (RTW oder NEF)
2. Spalte: Notärzte
Super, ist ein NEF in der Nähe dann setzt es beide Zeiten auch wenn mal wider kein RTW frei ist und der erst nach 35 Minuten kommt.......
Der Schreibfehler "Rettungssmittel" ist nicht von mir der steht in der Tabelle..
aber wir würden uns ja wünschen, dass nur das unser Problem ist...
Hallo Holger,
kannst du mir bitte erläutern, wo im RDG oder im Rettungsdienstplan es steht, dass das NEF, wenn es zuerst eintrifft, das Kriterium "Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen" nach §3 (3) RDG nicht erfüllen können soll, bzw. dass sich das ausschließlich auf den RTW bezieht?
Wie kommst du zu der Einschätzung, dass die SQR-BW sich bei ihrer Arbeit nicht an Recht und Gesetz hält?
Danke und viele Grüße
Daniel
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