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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Schutzparagraph 112 | 29 Beiträge | ||
Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 808459 | ||
Datum | 27.05.2015 14:06 MSG-Nr: [ 808459 ] | 7842 x gelesen | ||
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Das wird aber von den Feuerwehrgesetzen einiger Länder anders gesehen. Lies dir die Diskussionen um Verkehrsabsicherung bei Veranstaltungen durch. Da herrscht die Meinung vor, dass das oftmals keine dienstliche Tätigkeit im Sinne des jeweiligen FW- Gesetzes ist. Eigentlich nie, weil die Verkehrsabsicherung für geplante Ereignisse ja durch den Baulastträger oder berechtigte und sachkundige Privatunternehmen durchgeführt werden soll. Letzteren nimmt die FW im Grunde den Umsatz weg. Geschrieben von Thomas M. Egal ob du mit Blaulicht durch´s Land fährst, das Fahrzeug putzt die beiden Anlässe werden wohl unter den Paragraphen fallen, wenn er denn erlassen werden sollte, wobei ein Angriff auf einen fahrzeugputzenden FA auf dem Hof des Gerätehauses eher theoretisch sein dürfte. | ||||
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