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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Planung neue Atemschutzwerkstatt | 8 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 808483 | ||
Datum | 28.05.2015 09:36 MSG-Nr: [ 808483 ] | 7327 x gelesen | ||
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Hallo Forum, wir wollen so langsam in die Planung zur Modernisierung und Vergrößerung unserer bestehenden Atemschutzwerkstatt einsteigen. Dazu muss ich sagen, dass wir räumlich begrenzt sein werden, heißt, wir werden im vorhandenen Gebäude bleiben (müssen), werden die Fläche vergrößern, wie das aber so ist, sind dem Grenzen gesetzt. a)Mich würde nun interessieren, da es ja für fast alles in Deutschland eine Norm gibt, hier die 14092-7, wie verbindlich ist die? b)Wer kontrolliert das, wird eine neugebaute Werkstatt vor Inbetriebnahme auch von jemanden abgenommen? c)Inwieweit kann von dieser Norm abgewichen werden, vorgegebene Quadratmeter, Trockenschrank in der Werkstatt (Weißbereich) anstatt im Nassraum (Schwarzbereich) (sowie in Tabelle 3 der Norm)? d)Muss das vorgegebene Lager und eine Ausgabe räumlich getrennt sein? Mir erschließt sich hier der Sinn nicht. e)Auf den meisten Bildern, die ich von Atemschutzwerkstätten finde, sind in aller Regel (abgesehen von den großen Waschbecken) in meinen Augen zweckentfremdete modifizierte "Küchenmöbel" zum Einsatz gekommen. Gibt es hier eine Vorgabe? Mir schweben eher Werkzeugschränke aus dem Industriebedarf vor, wie sie für "Werkstätten" allgemein genutzt werden vor, höhenverstellbare Werkbänke usw. Ist so etwas denkbar? Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für eure Hinweise. Gruß Markus | ||||
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