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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen11 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg808514
Datum29.05.2015 17:04      MSG-Nr: [ 808514 ]11087 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 VGH München: Notwendige Ausbildungskosten müssen übernommen werden - Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen

  • hallo,

    ein interessantes Urteil des VGH München:

    Notwendige Ausbildungskosten müssen übernommen werden

    Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen


    München (jur). Ehrenamtliche Feuerwehrleute in Bayern müssen von der Kommune übernommene Führerscheinkosten nicht zurückzahlen. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht solch einen Rückgriff auf die Freiwilligen Feuerwehrleute nicht vor, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am 26. Mai 2015 bekanntgegebenen Urteil vom 24. April 2014 (Az.: 4 BV 13.2391). ...


    p.gifvollständiger Artikel mit Link zum Urteil

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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