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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Oberbürgermeister kritisieren Brandschutz-Vorschriften # | 21 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 809172 | ||
Datum | 20.06.2015 17:26 MSG-Nr: [ 809172 ] | 10245 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von ---Michael B--- Warum?Da könnte man jetzt viel schreiben.. Aber es handelt sich ja u.a. um dem OB von Tübingen man betrachte mal seine Partei und welche Partei in BaWü regiert.... So schreibt man also jüngst in die LBO, dass Neubauten überdachte Fahrradstellplätze zwingend benötigen... Da ist doch dann etwas aus den Fugen geraten und es geht hier um was anderes. Die Stadt Tübingen kommt den Bauanträgen nicht mehr hinter her und Beschwerden häufen sich also benötigt man einen Schuldigen! Das kann natürlich nicht eine zusammengesparte Veraltung sein und auch nicht die Fahrradstellplätze - jetzt muss der VB als Schuldiger rann! Und man bedenke die LBO verlang unter §15 Abs. 1 dass "wirksame Löscharbeiten möglich sind" Das hat wohl am 17.12.2005 in Tübingen nicht ganz funktioniert! Nach meiner Meinung wäre der Tübingen OB besser beraten wenn er an der Vorbereitung einer würdigen Gedenkfeier zum 10. Todestag arbeiten würde und nicht den VB kritisiert! Düsseldorf, Tübingen, Backnang und Titisee-Neustadt scheinen wohl schon vergessen.... Aber es darf ja jeder so seine Meinung haben! Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | ||||
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