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Landesbauordnung
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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaOberbürgermeister kritisieren Brandschutz-Vorschriften21 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809188
Datum21.06.2015 16:10      MSG-Nr: [ 809188 ]7463 x gelesen

Geschrieben von Andreas R.Nein, die Bestimmung ergibt sich aus der LBO, da steht ja, wie erwähnt, Aufenthaltsräume....Ich würde jetzt weder Bad noch Lagerkeller als Aufenthaltsraum definieren......

stimmt, das ist nicht von der Hand zu weisen.

Dann wähle ich als Beispiel Büroräume, in denen zum Schlafen geeignete Möbel stehen ;-)

(die LBO gilt doch auch für Dienstgebäude der öffentlichen Verwaltung? *veg*)

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