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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen6 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW809389
Datum26.06.2015 06:05      MSG-Nr: [ 809389 ]8367 x gelesen

Meine zwei Cent:
Deklariert er das Blaulicht als Dachkoffer und legt sein Brötchen rein, kann ihm die Polizei gar nichts. Siehe ettliche Sicherheitsdienste...

Die Farbe ist so eine Sache. Das Leuchtorange steht eigentlich nur für Rettungswagen zur Verfügung. Liegst du aber eine RAL daneben, ist es nicht mehr Leuchtorange, sieht aber noch so aus. Das war der Kommentar eines Tüv Prüfers, als ich mal mit dem DLRG Fahrzeug zum TÜV bin.

Natürlich darfst du als Deutscher einen in einem anderen Land zugelassenen Wagen in D fahren. Der Halter braucht aber einen ständigen Wohnsitz und Aufenthalt bzw. Firmensitz im jeweiligen Ausland.

Ist das Leuchtorange in Tschechien überhaupt unter dem gleichen Vorbehalt wie hier? Wenn nicht sollte das hier nicht interessieren, wegen der Freizügigkeit.

Ich denke hier ist jemand über das Ziel hinausgeschossen oder es steht nicht alles in der Zeitung. Eine Blaulichtfahrt oder auch ein Blaulichtstehen könnte selbst auf Privatgrund die Einschätzung deutlich kippen.

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 26.06.2015 07:09 Pete7r L7., Chemnitz
 26.06.2015 07:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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