Interessiert finde ich hier auch die zivilrechtliche Frage, ob das echte DTK, äh DRK, einen Anspruch auf Unterlassung der Benutzung des Fahrzeugs in dieser Form hat. Das DRK bzw. genauer eine der zum DRK gehörenden Organisationen (z. B. der Ortsverband) könnte damit argumentieren, dass das Fahrzeug seinen Ruf (auch die Ehre einer juristischen Person ist ja geschützt) beeinträchtigen könnte. Denkbar wäre ja etwa, dass der Fahrer sich im Straßenverkehr daneben benimmt und andere Verkehrsteilnehmer dies auf das DRK beziehen, weil das Fahrzeug derart zum Verwechseln ähnlich sieht, dass die Unterschiede bei flüchtigem Kontakt im Straßenverkehr nicht wahrgenommen werden.
Flo
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