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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerschutztür dauerhaft außer Betrieb setzen - Auflagen | 9 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 810156 | ||
Datum | 19.07.2015 07:37 MSG-Nr: [ 810156 ] | 3793 x gelesen | ||
Geschrieben von Pierre O. sog. "Palettentunnel" vorgesehen, um die Strecke gefahrlos überqueren zu können. Das heißt im Flur stehen "brennbare Hindernisse". Brennbares Material im Bereich eines Fluchtweges ? = NOGO Aber mehr erfährst du bei der zuständigen Brandschutzdienststelle. Einfach dort das Projekt vorstellen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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