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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811302 | ||
Datum | 17.08.2015 11:29 MSG-Nr: [ 811302 ] | 13911 x gelesen | ||
Hallo Thorsten, Geschrieben von ---T. Hermes--- Mir sind aber genügend Fälle bekannt, in denen auch heute noch Feuerwehren zu Ölspuren alarmiert werden, und weder POL noch Strassenbaulastträger informiert werden oder vor Ort kommen. Das ist ja genau die Problematik dass unsere ILS nur die Feuerwehr alarmiert und nie den Straßenbaulastträger. Erst auf Aufforderung wird die Straßenmeisterei verständigt. Die Straßenmeisterei braucht dann genau so lange, dass wir die Arbeit i.d.R. abgeschlossen haben, dass sie nur noch die Ölspurschilder aufstellen müssen oder höchstens noch mal schnell mit der Kehrmaschine durchfahren. Polizei kommt vielleicht zu Einsatzbeginn mal an der ESt vorbei. Die Straßenfreigabe durch die Polizei (in Vertretung des Straßenbaulastträgers) später ist dann aber meistens auch sehr schwierig bzw. zeitaufwändig (Polizei bleibt nicht vor Ort). Deshalb geben wir das i.d.R. selbst frei. MkG Michael | ||||
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