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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 811644 | ||
Datum | 27.08.2015 15:55 MSG-Nr: [ 811644 ] | 32535 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel S. Und wieder ein Schlag ins Gesicht für ehrenamtliche Helfer! Da hat mal wieder jemand (nicht Daniel!) die Begründung nicht gelesen und dann wird gleich wieder so eine Propaganda losgelassen. Steht doch in der Begründung des OLG folgendes: "Nach Auskunft der Frankenthaler Staatsanwaltschaft argumentieren die Zweibrücker Richter die Rücknahme des Freispruchs damit, dass die Urteilsbegründung nicht ausführlich genug sei. Auch sei im Prozess nicht klar geworden, wie dringlich der Einsatz des Feuerwehrmannes tatsächlich war, dass eine deutliche Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gerechtfertigt gewesen sei." Also ein absolut normaler Vorgang in der Justiz. Und auch wenn ich den Fall nicht genau kenne und hier kein Fass aufmachen möchte, aber: 150 km/h auf der Bundesstraße ist mir ehrlich gesagt zu schnell! Gruß Oliver! << Melden macht frei und belastet andere! >> | ||||
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