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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 811698 | ||
Datum | 28.08.2015 18:09 MSG-Nr: [ 811698 ] | 27197 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Die Frage ist doch, was ist dringend bzw. wann ist es für den einzelnen FA dringend? Aus meiner Sicht auf den Gesetzestext ist der einfache Zusammenhang "hoheitliche Aufgabe" = "Sonderrechte" so direkt nicht gegeben. JA der fehlt der Zusatz "dringend geboten ist" - habe ich aber in meinem ersten Bericht erklärt! Und ich kann mich an viele Einsatze erinnern, wo jede verfügbare Einsatzkraft dringend benötigt wurde, auch nach 20, 40 und 60 Minuten und z.T. noch später - Oder haben wir jetzt auf einmal wieder überall ohne Ende Tagesverfügbarkeit und räumen einfach mal den Landkreis Leer? Aber vielleicht ist das auch nur bei uns in der Gegend so.... ;-) Oder die Gegenfrage: Brauchen wir zu Erfüllungen unserer hoheitlichen Aufgeben jetzt nicht mehr dringend Nachrückende Einsatzkräfte? Mal ne Frage, legen wir jetzt jedes Wort auf die Goldwaage oder sprechen wir über den Sachverhalt so wie er von mir von Anfang an gemeint war? Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | ||||
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