Geschrieben von Adrian R. Wo sitzen denn Leute mit nennenswerter Praxiserfahrung in der Fahrzeugbeschaffung? Ich habe eher den Eindruck, dass die meisten Sonderlösungen dort ausgedacht werden, wo man über "nennenswerte Praxiserfahrung" verfügt. Diese wird ja dann auch gerne als Argument genommen, warum etwas anders als genormt (oder anders als normal) beschafft wird.
Wenn man sehr selten beschafft, orientiert man sich meiner Ansicht nach eher an den Normen, oder an Beschaffungen anderer Kommunen, die, was mitunter gerne vergessen wird, größtenteils auch völlig normgetreu beschaffen.
Die mit der meisten Beschaffungserfahrungen dürften in den entsprechenden Abteilungen der BF's sitzen - und gerade da wird gerne mal die ein oder andere Normvorgabe verworfen.
Geschrieben von Adrian R. Wenn ich ein Normfahrzeug nachalarmiere ist da eine breite Spanne von Möglichkeiten was da jetzt wirklich kommt. Liegt das an der Norm, deren Veränderungen über die Jahre, oder an den Beschaffern?
Und sind diese Möglichkeiten jetzt wirklich so eklatant, dass der Anforderer plötzlich mit runtergelassener Hose da steht? Diese Wahrscheinlichkeit ist praktisch dann doch eher gering. Auch, da die meisten Nachalarmierungen im näheren Umkreis erfolgen, und da kennt man seine Nachbarn ja doch ein wenig, eine fehlende Schiebleiter z.B. dürfte da im Hinterkopf sein. Und bei den berüchtigten Großlagen, wo das verkorkste Erstangreifer-HLF aus Schleswig-Holstein plötzlich in Südbayern den Wohnungsbrand bekämpfen soll, naja...
Geschrieben von Adrian R. Warum nicht einfach ein reines Wasserschwein auf 26t-Fahrgestell? Großer Wassertank, ein paar notwendige Armaturen, 3000er Pumpe, Werfer. Entweder gibts Pendelverkehr oder Löschmittelabgabe in groß wenn Pendelverkehr keinen Sinn mehr macht. Solche Fahrzeuge gibts (z.B. Hilpoltstein, Königswinter, letztere beschaffen gerade die 3. Generation ihres "Tuffi-Tankers" (bzw. setzen ein neues Fahrgestell unter diesen Aufbau). Diese Fahrzeuge sehe ich immer in Relation zum sonstigen Fuhrpark (und zu Besonderheiten in der Wasserversorgung an diesen Orten). Wenn man die einigermaßen in der Fläche haben will, muss da ein wenig Material drauf. Mit einem Fahrzeug, was außer Wassergondeln gar nichts kann, als zweites Fahrzeug in einem Gerätehaus, will man bei Lagen wie z.B. Unwettern, aber auch im Ausbildungsdienst, einfach etwas mehr Schlagkraft.
Geschrieben von Adrian R. Warum ist ein GWL nicht ein einfacher LKW mit Ladebordwand wie er in der freien Wirtschaft üblich ist? Rot lackieren, Blaulicht drauf, fertig. Für was brauche ich Rollos etc? Kostet doch alles Geld. Ich in RLP kann das kaufen, BaWü auch, die anderen "leiden" hier unter der Norm...
Geschrieben von Adrian R. Über Glasklappen am Pumpenstand und sonstige Designelemente möchte ich jetzt garnicht schreiben... Das würde auch nicht wirklich zum Thema passen. Detailierter Designkrempel wird nie in den Normen vorkommen, und beim Nachalarmieren auch kaum für Probleme sorgen. Das es die Fahrzeuge mitunter verteuert, klar. Das macht schon alleine das öffentliche Beschaffungsverfahren auch, und da regt sich eher sehr stiller Widerstand. Und streng genommen macht das auch schon die Norm. Bei (nahezu?) jedem TSF-Fahrgestell beispielsweise muss die Seriensitzbank vorne ausgebaut und gegen einen einzelnen Beifahrersitz getauscht werden, weil die Norm lieber 4 Mann hinten zusammenquetschen will, statt zu hinterfragen ob bei einem TSF der moderne Gerätekasten zwischen Fahrer und Beifahrer wirklich so notwendig ist. Und gerne hätte ich da auch die normative Möglichkeit, einfach Pritsche mit Plane um die Geräte zu bauen. Das ein TSF wie ein "echtes Feuerwehrfahrzeug" aussehen muss, ist letztlich eine Sache der Norm. Dem Beschafferwunsch folgend, klar, aber viele Beschafferwünsche würden gerade heute wieder zurückgeschraubt, wenn sie z.B. nicht nur der Norm, sondern damit auch Förderkriterien widersprechen würden. In manchen Ländern gibt es diese Möglichkeit.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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