Geschrieben von Michael R.Oder er hat es und den Umfang und den Wert/Umfang/Tiefe der Ausbildung (Anlerntätigkeit / Berufsausbildung) berückichtigt ?
Möglich, aber ich habe Christoph so verstanden, dass es für den RS keine Regelung gibt, also auch kein klares "Nein, dürft ihr nicht".
Geschrieben von Michael R.I.d.R. gehört zur Durchführung auch das können, was wiederum eine regelmäßige Übung/Tätigkeit der Maßnahme bedingt.... Da gebe ich dir vollständig Recht! Mit meinem derzeitigen Ausbildungsstand würde ich mich das alleine nicht trauen, aber wenn man ein paar Jahre gefahren ist und, im Rahmen der Delegation, die Maßnahme auch regelmäßig durchführt sähe das wieder anders aus.
Geschrieben von Michael R.Delegation geht (rechtlich sauber) nur, wenn der Arzt vor Ort ist. Ist auch klar. Im Zweifelsfall findet man sich ja sowieso vor Gericht wieder, wenns schief geht und das jemand mit einer "Klageambition" mitbekommt. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass ein Richter ein "Naja, ich habe mich zumindest rückversichert" eher wohlwollend zur Kenntnis nimmt als ein "Hab ich einfach mal so gemacht".
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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