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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKat./Zivil- Schutz im V-Fall - war: neue Dimension der Flüchtlingslage ? Wir sind am Limit ?16 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813088
Datum12.10.2015 16:50      MSG-Nr: [ 813088 ]3166 x gelesen
Infos:
  • 12.10.15 Erich Hampe "Der Zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg" [1963]
  • 12.10.15 Auswahl von Rechtsvorschriften des Bundes zum Bevölkerungsschutz
  • 12.10.15 Rechtsgeschichte zum Zivilschutzgesetz

  • Geschrieben von Thomas E. Sorry, ich habe von den Konsequenzen bis zum Lebensende nicht von Strafen gesprochen, sondern von ganzen Jahrgängen an Abiturienten, die kurz vorm Abi aus der Schule entlassen wurden und zum RAD eingezogen wurden. Diese RAD Einheiten haben dann z. B. in Köln nach den Bombenangriffen die Infrastruktur wieder in die Gänge gebracht.Und wo ist aktuell eine Rechtsgrundlage gegeben, um solche Konsequenzen zu verursachen?

    Geschrieben von Thomas E. Und für die ganzen Verwaltungsproblemchen gibt es im Spannungsfall die Kompetenzen des Vermittlungsaussschußes, der sehr schnell im kleinen Kreis solche Dinge gerade bügeln kann.Das wäre dann nicht mehr der übliche Vermittlungsausschuss (je 16 Mitglieder aus Bundestag und -rat, wenn die sich selbst nicht einig sind), sondern der sog. "Gemeinsame Ausschuss", der aus 32 Mitgliedern des Bundestages und 16 des Bundesrates besteht, insofern dann auch eine neue Zusammensetzung darstellt wenn er aktiv werden muss. Der soll zwar lt. GG durch die Regierung über die Planungen für den Verteidigungsfall unterrichtet sein, aber wie dessen Arbeit dann im Fall der Fälle aussehen würde, wenn man vorher schon solche lustigen Gesetze für die Vorplanung hat... (schon alleine, wie man diesen Auschuss genannt hat - wieso das Kind nicht beim Namen (also den Kompetenzen) nennen? Notparlament, Ausschuss für Spannungs- und Verteidigungsfall... nein, hört sich ja doch alles irgendwie böse an, also nennt man die Runde halt "Gemeinsamer Ausschuss", und alle haben sich lieb...)
    Klar, der kann ausbügeln, aber ob und wie er das wirklich machen würde, ich bin skeptisch.

    Geschrieben von Thomas E.Und ich gehe davon aus, das in einem solchen Fall sehr schnell die Freiwilligkeiten aufhören und in Zwang umgewandelt werden. Zwang ohne eine realistische Möglichkeit der Durchsetzung ist praktisch ein Bittebittebitte ;-)

    Geschrieben von Thomas E.Wobei da dann immer unterschiedliche Interessen um die einzelne Person kämpfen können. Da kann der ehemalige Reservist als ZF einer Brandschutzeinheit und unabkömmlicher Mensch im plötzlich kriegswichtigen Betrieb erleben wie um ihn gekämpft wird.Genau das ist es ja. Die rechtlichen Vorplanungen gehen dahin, dass z.B. der Betrieb gleich die Hilfsmittel an die Hand bekommt, den Mitarbeiter für unabkömmlich zu erklären, und der Staat lähmt sich im Fall der Fälle dann selbst damit, diese im Einzelfall zu prüfen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     11.10.2015 17:34 Mich7ael7 B.7, Münsingen neue Dimension der Flüchtlingslage ? Wir sind am Limit ?
     11.10.2015 18:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2015 10:53 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 11:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2015 12:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2015 12:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2015 12:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2015 13:44 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 15:36 Hank7e B7., Bremerhaven
     12.10.2015 18:10 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     13.10.2015 09:23 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 16:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.10.2015 09:31 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 17:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2015 17:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.10.2015 21:19 Pete7r M7., Wien
     13.10.2015 00:07 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland

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