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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verwenden von Einzelteilen verschiedener Hersteller - mögliche Folgen | 1 Beitrag | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 813664 | ||
Datum | 02.11.2015 23:07 MSG-Nr: [ 813664 ] | 2439 x gelesen | ||
Hallo, du erfüllst mit der reinen Kombination zumindest keinen Strafbestandteil, jedoch weichst du damit von Verordnungen ab. Lungenautomat und Pressluftatmer bilden immer eine Einheit - das wird dir vermutlich niemand anders sagen. Die vfdb hat bzgl. Kombination Lungenautomat / Maske verschiedener Hersteller bereits Position bezogen und einige "freigegeben". (die vfdb ist aber weder Behörde noch irgendwo durch SGB etc. mit irgendwelchen Rechtsbefugnissen ausgestattet, dennoch erlassen die "Handlungsempfehlen" die dir später einen "Ermessensfehler" einhandeln können.) Entscheiden wird, bei Personen- und/oder Sachschaden, später der Richter im Einzelfall. Du darfst dir sicher sein: in einem solchen Verfahren wird um eine Stellungnahme der Hersteller, der vfdb Ref. 8 und Fachausschuss PSA Atemschutz BG RCI gebeten. Ab jetzt düfte es auch "grob Fahrlässig" sein alles wild zu mixen, denn die ggf. "billigend in Kauf genommene" Gefährdung ist hier dokumentiert. ... und hier lesen wirklich viele viele Leute mit Als Tipp: Rufe mal in Hohenpeißenberg bei der Hauptstelle (BG RCI) an. Die haben den Draht zu allen Stellen und die kennen sich alle untereinander ... und das Thema. Grüße Olli | ||||
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