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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteil des OLG Koblenz zur Haftung für Brände durch Himmelslaternen3 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813788
Datum05.11.2015 08:18      MSG-Nr: [ 813788 ]4306 x gelesen

Pressemitteilung
Das OLG Koblenz hat die Mitveranstalterin einer Hochzeitsfeier wegen eines durch sogenannte Himmelslaternen verursachten Feuers zu Schadensersatzzahlungen verurteilt, auch wenn die Verwendung von Himmelslaternen damals in Rheinland-Pfalz noch nicht verboten und die Kausalität nicht eindeutig zu beweisen war.

Sind die Dinger eigentlich mittlerweile flächendeckend verboten worden?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 05.11.2015 08:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.11.2015 08:38 Chri7sti7an 7F., Wunstorf
 05.11.2015 13:14 Eric7 M.7, Reinheim

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