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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entschädigung von Funktionsträger | 17 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815039 | ||
Datum | 21.12.2015 00:38 MSG-Nr: [ 815039 ] | 4165 x gelesen | ||
... naja: BHGK NRW (2016): § 11 Leitung der Freiwilligen Feuerwehr (6) Für Leiterinnen, Leiter, stellvertretende Leiterinnen und stellvertretende Leiter der Feuerwehr gelten § 12 Absatz 7 und §§ 20 bis 22 entsprechend. § 12 Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeisterinnen und Bezirksbrandmeister (7) ... Die örtliche Bestimmung der Höhe der Aufwandsentschädigung für kommunale Funktionsträger erfolgt in Orientierung an den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung vom 5. Mai 2014 (GV. NW. S.276) in der jeweils geltenden Fassung Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) Vom 5. Mai 2014 § 1 Mitglieder kommunaler Vertretungen ... monatliche Pauschale in Gemeinden: bis 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern 192,60 Euro von 20 001 bis 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern 263,80 Euro von 50 001 bis 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern 351,60 Euro ... usw. Landesrecht bricht selbstgestrickte Satzung auf Gemeindeebene.... Falls es da doch noch Hintertürchen gibt, bitte Info. Grüße Olli | ||||
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