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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzüberwachung | 10 Beiträge | ||
Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 815080 | ||
Datum | 21.12.2015 17:57 MSG-Nr: [ 815080 ] | 4424 x gelesen | ||
Hallo, ich hab mal eine Frage zur Atemschutzüberwachung nach der FwDv 7 Punkt 7.4. Da steht geschrieben: "Die Registrierung soll enthalten: Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit Erreichen des Einsatzzieles Beginn des Rückzugs " eigentllich ganz einfach aber: Wenn ich "Erreichen des Einsatzzieles" nicht örtlich interpretieren sondern eher im Sinne: ich bin fertig (oder muss aufhören) mit dem Einsatz, wo ist dann die Zeitliche differenz zu "Beginn des Rückzuges" oder muss man es als "ankommen am Einsatzort" interpretieren? Dann hätte man auch eine zeitliche differenz zu "Beginn des Rückzuges" grüße Jan | ||||
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