Rubrik | Taktik |
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Thema | Kompetenzen eines Gruppenführers | 38 Beiträge |
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 815170 |
Datum | 23.12.2015 16:40 MSG-Nr: [ 815170 ] | 16674 x gelesen |
Verkehrsunfall
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Verkehrsunfall
Tanklöschfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem fiktiven Fall.
Nehmen wir mal an, wir haben einen VU auf einer Bundesstraße mit eingeklemmter Person. Der Maschinist bzw. Fahrer (da als erster mit notwendigen Führerschein im Feuerwehrhaus) eines LF 10 ist der Ortsbrandmeister und somit der Einsatzleiter und Gruppenführer ist ein Gruppenführer. Zweites Fahrzeug ist ein Tanklöschfahrzeug.
Meine Fragen sind nun, welche Kompetenzen hat der GF und was macht der Einsatzleiter?
1.) Kann der GF bereits auf der Anfahrt im Fahrzeug die Trupps festlegen oder macht dieses in diesem Fall der Einsatzleiter schon (sprich Absicherung der Einsatzstelle, Vornahme Rettungsgeräte, Aufbau Löschmittel sprich Feuerlöscher, Schaum etc.)?
2.) Wer legt die Fahrzeugaufstellung des LF 10 bzw. beider Fahrzeuge fest?
3.) Wo würdet ihr die Fahrzeuge platzieren? Ich würde es so machen, dass das LF 10 mit Rettungsgerät an dem VU, wenn möglich, vorbeifährt und sich vor dem Unfall platziert und von diesem auch der Löschangriff als Absicherung aufgebaut wird. Das TLF würde ich in einem Abstand von ca.100-150m hinter dem Unfall platzieren und die Einsatzstelle entsprechend mit Verkehrswarnleuchten und Leitkegeln absichern und nach Möglichkeit den Verkehrs einseitig durch die Polizei regeln lassen.
4.) Wer entscheidet über die Vornahme und Einsatz des Rettungsgerätes? Einsatzleiter oder Gruppenführer?
5.) Tut der GF nur etwas in Absprache bzw. auf Anweisung des Einsatzleiters (OBM) und wenn nichts kommt, wartet der GF ab und gibt seiner Gruppe keinerlei Anweisungen? Oder entscheidet der GF sofort eigenständig über die Erstmaßnahmen die zu treffen sind?
6.) Wo würde z.B. der Gruppenführer fälschlicherweise Tätigkeiten des Einsatzleiters tätigen und somit seine Kompetenzen/Berechtigungen übersteigen?
Danke für eure Hilfe!
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Geändert von Sabrina M. [23.12.15 16:41] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 23.12.2015 16:40 |
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