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Thema | Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer | 173 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 815595 | ||
Datum | 03.01.2016 14:46 MSG-Nr: [ 815595 ] | 40001 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. nach meinem Verständnis sind das dann Abschnittsleiter.Wenn bei euch ne Gartenlaube brennt, bildet ihr Abschnitte, um auch etwaige anwwesende RD- und Pol-Kräfte unter eine Einsatzleitung zu bringen? Könnte es sein das auch Einsätze in Fürungsstufe A oder B irgendwie von irgendwem geleitet werden? Und genau da setzen die Landesvorgaben, wer von und für wen wann Einsatzleiter ist, auch schon an. Nach oben hin erweitert sich das natürlich, und irgendwann gibt es dann auch formal nur den einen, den einzigen, den einzig wahren Einsatzleiter. Was macht der Einsatzleiter bei euch eigentlich mit den Abschnittsleitern? Vielleicht ab und zu einfach ein paar Worte wechseln? Falls ja: Wäre das vielleicht auch sogar zwischen mehreren Einsatzleitern an einer Einsatzstelle möglich? Und wie regelt man das Riesenproblem der zugeparkten Bereitstellungsparkplätze eigentlich, wenn sich der hart umkämpfte Parkplatz genau in der Mitte vom feuerwehrbereitstellungswürdigen Strohballengroßbrand, dem rettungsdienstbereitstellungswürdigen Dünnschiss aufm Ausflugsdampfer und dem polizeibereitstellungswürdigen Bankraub mit Geiselnahme befindet, und diese drei Szenarien noch nichtmal zur selben Kommune/Kreis/Leitstellenbereich gehören? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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