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Thema | Wann muss ein KBx die Einsatzleitung übernehmen?, war: Führungskräftekennzeichnung | 4 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 815868 | ||
Datum | 08.01.2016 16:58 MSG-Nr: [ 815868 ] | 4052 x gelesen | ||
Hallo Adrian, Hallo Markus, anbei mein Kenntnisstand auf Basis eines Führungslehrgangs an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried: Der KBR/I/M kann nach Art. 18 des BayFwG die Einsatzleitung übernehmen. Kann heißt Pflichtgemäßes Ermessen, d.h. der KBR/I/M muss abwägen ob er die Einsatzleitung übernimmt oder sie beim örtlichen Kommandanten belässt. Haben wir einen Großbrand einer Lagerhalle und der örtlich zuständige Kommandant hat eine Gruppenführerausbildung, kann die Entscheidung der Einsatzübernahme des KBR/I/M anders ausfallen wie bei einem Kommandant mit Verbandführerausbildung. Das Gesetz sieht somit keine Übernahmepflicht vor, sondern ein "Kommt drauf an" und das muss im Zweifelsfall im Nachhinein begründet werden. Dazu haben wir den Begriff "Ermessensreduzierung auf Null" gelernt. Läuft der Einsatz komplett aus dem Ruder kann sich der KBR/I/M nicht daneben stellen und sagen "Ja mei, jetzt möchte ich nicht in Deiner Haut stecken" sondern er muss übernehmen, da er dann keinen Ermessensspielraum mehr hat. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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