Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Aktive Mitgliedschaft - Wahl eines Ortsbrandmeisters | 10 Beiträge |
Autor | Stef8an 8N., Hann. Münden / Niedersachsen | 816251 |
Datum | 18.01.2016 07:23 MSG-Nr: [ 816251 ] | 6939 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Ortsbrandmeister
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo,
ich bin gerade ein wenig von den diversen Rechtsnormen verwirrt. Und zwar soll jedes Aktive Mitglied lt. FwDV 2 ja mindestens 40 Ausbildungsstunden ableisten, für mich also heißt das: Weniger als 40 Stunden = nicht aktiv!
Jetzt heißt es aber in der Satzug für die Freiwilligen Feuerwehren im Abschnitt "Aktive Mitglieder", das eine solche Regelung gar nicht existiert bzw. relavant ist. Klar ist mangelnde Teilnahme am Übungsdienst ein Ausschlusskriterium aber der Ausschluss aus der FF muss förmlich sein.
Jetzt zur Ursprungsfrage: Nach Aufnahme in die FF als Aktives Mitglied kann ich einen neuen OrtsBM wählen, auch wenn ich seit X Jahren nicht Aktiv im Sinne der FwDV 2 bin?
Frage und Rechtsnormen sind aus Niedersachsen.
Danke für eure Hilfe!
Grüße
Stefan
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 18.01.2016 07:23 |
|
Stef7an 7N., Hann. Münden | |