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Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte #
| 50 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817371 |
Datum | 19.02.2016 11:44 MSG-Nr: [ 817371 ] | 10751 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Interessant ist, dass man hier eine "Gefährdung" annimmt. Woraus ergibt sich diese? Nur weil der Flug nicht genehmigt war? Die Steuerung durch einen Privatmann erfolgte?
Denn auch in den BOS verbreiten sich Drohnen immer mehr. Und nun ist der Flug für irgendwen oder irgendwas gefährlich? Wenn ich dann überlege, wer womöglich "ungefährlicher" fliegen wird:
1. Ein Hobbydrohnenpilot, der das regelmäßig macht und sein Equipment aus eigener Tasche finanziert hat.
2. Ein Feuerwehrangehöriger. Der heute mal auf dem Hightech-ELW1 mitfahren musste, weil die Autos für Action schon voll waren. Der im Heck die Drohne findet, die der technikversiertere Führungsunterstützer mal für ne tolle Beschaffung hielt, der nun aber leider grad nicht da ist. Und der meint, oder dem gesagt wird, dass die Neugierde wie so eine Einsatzstelle von oben aussieht auch bei den Einsatzkräften durchaus vorhanden (und nachvollziehbar) ist.
Wenn 1. für uns schon eine "Gefährdung" ist, macht 2. dann wenigstens alles, um eine solche im eigenen Betrieb auszuschließen?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 19.02.2016 10:22 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 19.02.2016 11:19 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 19.02.2016 11:44 |
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