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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 817969 | ||
Datum | 07.03.2016 12:32 MSG-Nr: [ 817969 ] | 17203 x gelesen | ||
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Interessant ... :) Kollege B. hat ja den relvantesten Thread schon verlinkt, da sind fast alle notwendigen Informationen drin, auch die zur Historie der Beflaggung und zur aktuellen Situation, STANAG etc, (du kommst im Rahmen deiner Arbeit nicht an die Reglungen der Bundeswehr ran? Wundert mich etwas ...) Das hier, von Thomas Hochstein, dürfte wahrscheinlich auch bekannt sein: http://netz-rettung-recht.de/archives/1588-Geschlossene-Verbaende-im-Strassenverkehr.html Just my two cents ... Solange es keine Möglichkeit einer Kennzeichnung gibt, die von ALLEN anderen Verkehrsteilnehmern problemlos wahrgenommen werden kann - auch bei Dunkelheit, Nebel, Regen ... - ist die Beflaggung mit den bisherigen obligatorischen BW-Flaggen besser als nichts, ggf ergänzt durch eine Nummerierung in Größe A4 quer (vorne seitlich hinten). Haken dabei: nicht alle Fahrzeuge haben Flaggenhalter, meist ist nichts nachrüstbar, mobile Flaggenhalter haben deutliche Nachteile. Die ehemalige DDR-StVO § 5 / § 44 Abs. 2 - Lösung mit rotem Blinklicht erstes Fahrzeug ("Es ist so weit wie möglich nach rechts zu fahren und anzuhalten") und grünem Blinklicht letztes Fahrzeug dürfte sich heute wohl nicht mehr rechtlich und praktisch durchsetzen lassen. Weitaus problematischer ist die Tatsache, das kaum noch Verbandfahrten zu Übungszwecken auf örtlicher Ebene genehmigt werden, weshalb so Mancher einfach ohne Genehmigung seine 3, 5, 8 Fahrzeuge fahren lässt - selbst zu offiziellen (örtlichen) Anlässen sind Genehmigungen nicht einfach zu bekommen. Und ohne intensive Übung kann kein Kraftfahrer den vom KG Berlin geforderten 1 - 1,5 - Sekunden-Abstand in der Praxis einhalten. Überörtlich sieht das je nach Land anders aus, incl. Begleitung durch Polizei ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer
Geändert von Udo B. [07.03.16 12:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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