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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 818179 | ||
Datum | 12.03.2016 14:54 MSG-Nr: [ 818179 ] | 13677 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Was spricht gegen das normale Blaulicht entspr. §38.2 ? 1) Daß es illegal ist. Solange die Kolonne keine normalen Vorfahrtsregelungen außer Kraft setzt, stellt sie keine über die normale Straßennutzung hinausgehende Gefahr dar, und es gibt nichts, wovor gewarnt werden sollte/müßte. Da müssen schon an langen Haaren herbeigezogene Ausflüchte her, um die Legalität dieses Vorgehens zu begründen, von denen zumindest ich nicht glaube, daß sie vor einem Gericht Bestand haben sollten. Sobald nachfahrende Fahrzeuge gegen die normale Vorfahrt oder gegen ein rotes Licht unterwegs sind, dann kann man gut die Angemessenheit einer speziellen Warnung begründen. 2) Weil Du dann mit blinkendem Blaulicht vor der roten Ampel stehenbleiben mußt, oder vor der Vorfahrtstraße. Woraufhin Dir die anderen Autofahrer entweder den Vogel zeigen, oder dies gern tun würden. Feuerwehr und Rettungsdienste sollten sich so verhalten, daß sie von anderen Verkehrsteilnehmern verstanden werden. Dieses Verständnis ist das Wichtigste überhaupt, fehlt es, kannst Du keinerlei sinnvolles Verhalten von den Autofahrern rund um Dich herum erwarten. Deshalb solltest Du strikt vermeiden, daß das Erscheinen eines blau blinkenden Fahrzeugs an einer Kreuzung keine eindeutige Vorfahrtssituation zur Folge hat. Wenn nachfahrende Fahrzeuge dann irgendwann Rot bekommen oder gegen Vorfahrt fahren müssen, und für die Dauer der Querung Blau einschalten, dann kann man sehr schön und sehr logisch begründen, warum vor einer Gefahr gewarnt werden soll (der legalistische Aspekt), und der andere Autofahrer verhält sich, falls er die Regelungen zum geschlossenen Verband nicht kennt, aus den falschen Gründen richtig, was nicht so schlimm ist (der praktische unfallvermeidende Aspekt). Geschrieben von Thomas M. Das Front und Heckblitzer nur eingeschaltet werden dürfen wenn zuvor an die Nachbarn Sonnenbrillen verteilt wurden ist leider nicht allgemein bekannt ;) Moment, moment, jetzt hast Du mich falsch verstanden! Diese Regelungen in den Niederlanden und in Griechenland sind viele Jahrzehnte alt, und wurden früher durch Farbscheiben vor den damals ja meist runden Scheinwerfern verwirklicht. Die britische Rheinarmee fuhr bisweilen auch in Deutschland damit herum. Meine Anmerkung lautet, daß man diesen Effekt bei Feuerwehrfahrzeugen sehr preisgünstig und ohne spezielle Technik einfach durch Frontblitzer darstellen könnte. Also einen der beiden Frontblitzer auf Dauerlicht schalten (Griechenland und NL haben verschiedene Regelungen, welche Seite das sein soll.) Wenn Du eine LED auf Dauerlicht schaltest, mußt Du das sowieso bei deutlich geringerer Leistung tun, sonst brutzelst Du die Platine. Hans-Joachim | ||||
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