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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 818211 | ||
Datum | 13.03.2016 19:24 MSG-Nr: [ 818211 ] | 12764 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Eine größere Anzahl Busse (Privatfahrzeuge lassen wir jetzt mal zur Vereinfachung weg) sollen unter Begleitung an einen Zielpunkt gebracht werden. Aus taktischen Gründen kommen Einzelfahrten nicht in Frage. (Das gibt es tatsächlich!) Nun behaupte ich, das eine solche Fahrt ohne Polizeibegleitung (Sicherungsposten!!) nicht durchführbar ist. Bestenfalls bei kompletter Sperrung des Fahrwerges, aber dann stört die StVO ohnehin nicht mehr. In der Praxis müsste man wohl entweder darauf hoffen, dass man Polizei genau so schnell herangeführt bekommt wie die Busse oder aber doch die Einzelfahrt möglich machen. Im Zweifelsfall eine Einsatzkraft pro Bus beistellen, die für die Fahrt(route) zuständig ist.. | ||||
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