Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 818442 |
Datum | 21.03.2016 17:53 MSG-Nr: [ 818442 ] | 14460 x gelesen |
Liebes Feuerwehr-Forum,
gegeben sei eine freiwillige Gemeindefeuerwehr in einem Bundesland, in dem laut einschlägigem Gesetz die Einsatzleitung beim Leiter der Feuerwehr/Kommandanten/Wehrführer... liegt. Neben dem Leiter der Feuerwehr ist ein Bereitschaftsdienst für einen Einsatzleiter eingerichtet, damit im Falle einer Verhinderung des Leiters der Feuerwehr ein vorbestimmter Einsatzleiter an der Einsatzstelle anwesend ist. Der diensthabende Einsatzleiter hat während seiner Bereitschaftszeit seine Freizeit so zu gestalten, dass er zügig und in Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten in den Einsatz gehen kann.
Jetzt kommt es zu einem Einsatz. Neben dem diensthabenden Einsatzleiter erreicht auch der Leiter der Feuerwehr die Einsatzstelle. Wie verhält sich der Leiter der Feuerwehr jetzt, um sowohl seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen als auch das Engagement des Einsatzleiters zu würdigen?
Einige Handlungsoptionen sind naheliegend:
- Er übernimmt die Einsatzleitung.
- Er übernimmt die Einsatzleitung nicht und lässt sich (aufgrund seiner Erfahrung sinnvollerweise als Unterführer) einteilen.
- Er übernimmt zumindest nicht die taktische Führung, er beobachtet und unterstützt den Einsatzleiter und erledigt Verwaltungsaufgaben mit Bezug zum Einsatz.
Eine Lehrmeinung gibt es aus Baden-Württemberg: Führungsorganisation im Einsatz bei einer Freiwilligen Feuerwehr (PDF-Datei), ab Seite 13, entsprechend Variante 3.
Mich interessiert (im Sinne einer Umfrage), welche Lösung in der Realität in solchen Fällen tatsächlich gewählt wird. Vielen Dank für Antworten!
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| 21.03.2016 17:53 |
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Oliv7er 7M., München | |