Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 818551 |
Datum | 23.03.2016 08:51 MSG-Nr: [ 818551 ] | 6068 x gelesen |
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandrat
In my Opinion = meiner Meinung nach
1. Unterstützungsgruppe
2. Untergeschoss
Örtliche Einsatzleitung
Einsatzleiter
Örtliche Einsatzleitung
Servus,
Geschrieben von Mathias M."seinem" federführenden Kommandanten (oder Stellv.)
über den stellv. federführenden Kommandanten muss ich erstmal nachdenken.. Der ist nämlich m.w.n. nirgendwo erwähnt... (oder mir bisher durchgerutscht)
Geschrieben von Mathias M.Im Gegensatz dazu muss das ein KBM, KBI, KBR nicht!
IMO müssen die besondere Dienstgrade auf jeden Fall übernehmen, wenn Sie es angetragen bekommen. Schon aufgrund der meist höheren Ausbildung (VF) können Sie den Einsatz nicht sehenden Auges an die Wand fahren lassen.
Geschrieben von Mathias M.(bei größeren Schadenslagen gibts ja auch noch die UG-ÖEL).
Strenggenommen aber nur bei Kat Lagen nach Artikel 1 BayKSG oder knapp darunter nach Artikel 15.
Die UG unterstützt dann aber den ÖEL der ja dann die EL hat. Der Kommandant ist dann raus aus der Nummer (wenn er nicht vorher von der Kat.-Behörde als ÖEL eingesetzt worden ist)
Schönen Gruss
Thorsten Schlotter
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