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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? | 42 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 819461 | ||
Datum | 17.04.2016 11:48 MSG-Nr: [ 819461 ] | 6069 x gelesen | ||
Laut meiner Kommentierung fallen auch Personen unter diese Nummer des Paragrafen, welche bei einem VU verletzt wurden, und diese finden generell immer im öffentlichen Verkehrsraum statt. Ebenso stellt die Kommentierung beim höchstpersönlichen Lebensbereich unter anderem auch auf den Gesundheitszustand einer Person ab, sodass meiner Meinung nach diese Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Das in diesem Falle vor Ort kein Strafantrag eingeholt werden kann bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass dies nicht innerhalb der Frist nachgeholt werden kann. Somit wären IDF sowie Sicherstelllung von Beweismitteln mit einhergehender Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (nach Anfangsverdacht) grundsätzlich möglich. Ob die StA das Ganze nun weiterverfolgt oder einstellt steht ja auf einem anderen Blatt. | ||||
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