Hallo Udo,
wenn es doch so einfach wäre..
Die VdS 2001 wurde zurückgezogen und ist durch ASR A 2.2 ersetzt worden. In der alten Vorschirft gab es noch niedrige, mittlere und erhöhe Brandgefährdung, während man heute nur noch von der Grundausstattung und erhöhter Brandgefährdung spricht (LE Grundausstattung x3).
Einen Bezug zu Tankanlagen, insbesondere zu nicht öffentlichen Eigenbedarf-Tankstellen, konnte ich bisher in der VdS 2001 oder in TRGS/TRBS nicht finden. Geht man nach der Größe der "Betriebsstätte (hier: 5x5 m), landet man in der Grundausstattung bei 6 LE und bei erhöhter Brandgefährdung bei 18 LE. Das würde z. B. mit zwei Pulverlöschern mit je 10 LE gut abgedeckt werden können.
Oder hat noch jemand einen anderen Vorschlag?
Beste Grüße
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