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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 819621 | ||
Datum | 22.04.2016 17:50 MSG-Nr: [ 819621 ] | 11791 x gelesen | ||
Hallo Zusammen. Ich bin Mitglied und Führungskraft in einer Freiwilligen Feuerwehr in Baden-Württemberg. Bei einer Übung ist mir mein Handy, dass ich zur Zeitnahme und als Fotoapparat dabei hatte, beim Rausholen aus der Jackentasche unglücklich auf den Boden gefallen, dass das Display und somit die komplette Funktion geschrottet wurde. Laut §17 FwG BaWü muss "die Gemeinde diesen [den Sachschaden] auf Antrag zu ersetzen, wenn sie [die Feuerwehr-Angehörigen] den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben." Wie muss nun die Gemeinde diesen Schaden ersetzen? Neuwert? Zeitwert? Wiederbeschaffungswert? Kann mir jemand dazu Auskunft geben oder auch eigene Erfahrungen mitteilen? Vielen Dank! | ||||
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