Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 819674 |
Datum | 24.04.2016 18:43 MSG-Nr: [ 819674 ] | 5767 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Michael W.Wenn mir nun, aus welchem Grunde auch immer, die normale Brille dann beschädigt wird, hat die Gemeinde diese gefälligst zu ersetzen. Ich wüßte jetzt nicht, warum sie das nicht sollte.
Weil man im Einzelfall prüfen kann, ob der FA(SB) sich bemüht hat die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Wurde die Brille beschädigt, weil der FA(SB) selbige einfach "irgendwo hingeschmissen" hat, oder wurde die Brille beschädigt obwohl der FA(SB) selbige beim Ausrüsten mit Maske in ein dafür vorgesehenes Behältnis gelegt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass im Fahrzeug an einer passenden Stelle einfach Leeretuis bereitliegen, vielleicht sogar mit Beschriftung LF, Angriffstrupp, Truppführer.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|