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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaLöschwasserversorgung - Grundschutz bzw. Objektschutz2 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.819700
Datum26.04.2016 08:50      MSG-Nr: [ 819700 ]2657 x gelesen

Moin,
bekannt ist die DVGW W405:2008. Ebenfalls das Nds.BrandSchG §2 (1), dass die Gemeinden für ausreichend Löschwasser zu sorgen hat. In der Kommentierung steht wiederum, dass man das DVGW Blatt berücksichtigen kann, allerdings nicht muss. Wobei es ja eigentlich eine allgemein anerkannte Regel der Technik sein dürfte und man bei Abweichung zumindest eine stichhaltige Begründung dafür liefern sollte.

Nun zu den eigentlichen Fällen:
Fall 1: Pflegeeinrichtung
Vor über 40 Jahren wurde dort ein Löschwasserbrunnen eingerichtet. Inzwischen ist der in die Jahre gekommen. Ersatz ist notwendig. Wer den allerdings mal bezahlt hat, ist nicht mehr festzustellen.

Durch einen Erweiterungsbau wurde auch ein Brandschutzkonzept erstellt. Gefordert als Löschwassermenge sind 96 cbm/h. In der Nähe befinden sich zwei UH 100. Der Versorger gibt hier eine maximale Gesamtleistung von 70 cbm/h an. Sie sind innerhalb von 150 Metern, womit die erste Entnahmestelle gesichert wäre. Wie die erste, muss auch die zweite Entnahmestelle mindestens 48 cbm/h leisten. Die Zweite kann allerdings im 300 Meter Radius liegen. Offene Gewässer stehen dort nicht zur Verfügung.

Wir favorisieren wiederum einen Löschwasserbrunnen. Die Pflegeeinrichtung befindet sich in einem dicht besiedelten Gebiet in städtischer Randlage. Frage wäre jetzt, kommt die Gemeinde ihrer Aufgabe Grundschutz nach, wenn dort 48 cbm/h über UH verfügbar ist? Und der LWB ist Objektschutz, wäre also vom Betreiber zu zahlen?


Fall 2: Betriebserweiterung
Ein Handelsunternehmen möchte eine vorhandene Betriebsfläche von 850 qm um weitere 150 qm erweitern. Der Betrieb liegt seit 60 Jahren in einem Mischgebiet (dicht besiedelt, alles unter drei Vollgeschoßen). Auch hier stehen UH zur Verfügung die aber ebenfalls nur Gesamt 70 cbm/h liefern. Gefordert sind aber ebenfalls 96 cbm/h. Offene Entnahmestellen sind nicht innerhalb von 300 Metern zugänglich. Zwar liegt ein Fluss in der Nähe, die letzten 90 Meter dahin sind allerdings nicht mit Fahrzeug befahrbar.

Auch hier wäre die Lösung ein Löschwasserbrunnen, der insgesamt das Mischgebiet (Tischlerei, Papierverarbeitung, Pferdehof, Elektrofirma, ...) besser versorgen würde. Hier ist auch die Frage, wäre die Grundversorgung mit 48 cbm/h erfüllt oder muss die Gemeinde Sorge tragen, dass 96 cbm/h abgenommen werden können.

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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Geändert von Christian B. [26.04.16 08:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 26.04.2016 08:50 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.04.2016 15:54 Thor7ben7 G.7, Leese OS

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