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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassungsfreie Anhänger | 25 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 820196 | ||
Datum | 17.05.2016 21:36 MSG-Nr: [ 820196 ] | 3015 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Der Anhänger für das Mähboot vom Wasserverband z.B. ist nicht zulassungsfrei... Das würde ich auch nicht machen, weil mir das mit dem Zulassungsfreien Anhängern inzwischen ein zu heißes Eisen ist. Was spricht gegen die ordnungsgemäße Zulassung? Doch nur 15 Steuern und 15 Versicherung im Jahr. Was spricht dafür: - der Anhänger ist auch im abgestellten Zustand versichert. und auch beim schieben oder weg rollen oder... - der Anhänger ist auch bei einer Zweckentfremdung versichert. Das Beladen mit Material wie Bierbänke, Verpflegung o.ä. - der Anhänger ist auch nach einer Trennung vom Zugfahrzeug umfänglich versichert. spätestens 75 Sekunden nach Trennung vom Zugfahrzeug endet die Versicherungspflicht des Zugfahrzeuges üblicherweise - Zur HU geht der Anhänger doch bedingt durch die Gefährdungsanalyse sowieso. Es ist zur Zeit Stand der Technik, das alle zwei Jahre ein Sachverständiger drauf schaut. - Man begeht keine Steuerhinterziehung siehe Punkt 2 | ||||
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