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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Winkerkelle | 16 Beiträge | ||
Autor | Sand8y P8., Neunburg vorm Wald / Bayern | 820424 | ||
Datum | 29.05.2016 08:00 MSG-Nr: [ 820424 ] | 9247 x gelesen | ||
Hallo, da ich leider vom Unglück anderer angezogen werde und es mir schon mehrmals passiert ist dass ich privat zu einem Verkehrsunfall hinzugekommen bin, wo ich als Feuerwehrmitglied und Rettungssanitäter Hilfe leisten musste, stellte sich mir kürzlich die Frage ob es mir erlaubt ist, eine Feuerwehr-Winkerkelle im Auto mitzuführen um ordnungsgemäß den nachfolgenden Verkehr zu warnen ggbf. an der Unfallstelle vorbeizuleiten, sofern noch kein Einsatzfahrzeug am Ort eingetroffen ist?! Gerade vorgestern hatte ich wieder so einen Fall wo ich mit Freunden unterwegs war und wir zu einem mittelschweren Motoradunfall hinzukamen ... ich habe mich dann um den Patienten gekümmert bis der örtliche Rettungsdienst und Polizei eintrafen und meine Kollegen haben mit Händen und Füßen versucht vorsichtig den Verkehr zu warnen. Da wäre so eine Winkerkelle sehr nützlich, nur darf ich diese auch benutzen?? In der Bayr. FwDv habe ich hierzu leider nichts finden können. LG Sandy | ||||
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