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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung Höchstgeschwindigkeiten Sonderrechte / Sondersignale | 16 Beiträge | ||
Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 820502 | ||
Datum | 30.05.2016 22:04 MSG-Nr: [ 820502 ] | 6408 x gelesen | ||
Moin, wie man aktuell in Medien wahrnehmen konnte, gibt es noch immer Dienstanweisungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes im Falle eines Notfalleinsatzes. Ich bin durchaus ein Freund der defensiven Fahrweise. Allerdings kann man die eine oder andere in Deutschland bestehende sogenannte Dienstanweisung auch sehr leicht als Anstiftung zu einer unterlassenen Hilfeleistung verstehen. Ein ganz aktuelles Beispiel seht Ihr hier: Lübecker Nachrichten Aus meiner persönlichen Sicht höchst problematische Anweisung, die ich im Einsatzfall - sofern die Straßen- und Verkehrsbedingungen es zulassen würden- wohl schlicht ignorieren würde... Wie schrieb es Ralf Tries in der Zeitschrift Rettungsdienst im Jahr 2001 (Ausgabe 8/2001) schon mal? OKD bremst Rettungsdienste aus..... Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man drüber lachen.... Gut Wehr, Jan | ||||
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